Winterdienst in Erftstadt
Die Firma STRABO ist seit über 25 Jahren Ihr professioneller Winterdienst für Erftstadt und Umgebung. Unsere erfahrenen Mitarbeiter stehen für Zuverlässigkeit und Kompetenz, um Ihnen bestmöglichen Service zu bieten.
Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen: Tel: 0221 - 368 66 44 Mail: info@070fab6bbc1a47aead052e41911763ffstrabo.eu
Erftstadt ist eine durch den Zusammenschluss mehrer Orte gebildete Stadt im Rhein-Erft-Kreis in Nordrhein-Westfalen.
Das Klima in Erftstadt ist warm und gemäßigt. Im Schnitt fallen hier jedoch 596 mm Niederschlag pro Jahr.
Im Winter kommt es hier deshalb häufig zu Schneefall und Glätte. Wenden Sie sich für professionellen Winterdienst in Erftstadt gerne an die Firma Strabo.
Wir verfügen über das Equipment und die Erfahrung für effektive und effiziente Schnee- und Eisbeseitigung.
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Was ist beim Winterdienst in Erftstadt zu beachten?
Bildrechte: ©HOWI Lizenz: CC-BY-SA-3.0
In Erftstadt gelten die folgenden Bedingungen für den Winterdienst:
• Die Gehwege sind in einer Breite von 1,50 m von Schnee freizuhalten. Auf Gehwegen ist bei Eis- und Schneeglätte zu streuen, wobei die Verwendung von Salz oder sonstigen auftauenden Stoffen grundsätzlich verboten ist; ihre Verwendung ist nur erlaubt
a) in besonderen klimatischen Ausnahmefällen (z.B. Eisregen), in denen durch Einsatz von abstumpfenden Mitteln keine hinreichende Streuwirkung zu erzielen ist,
b) an gefährlichen Stellen an Gehwegen, wie z.B. Treppen, Rampen, Brückenauf- oder - abgängen, starken Gefälle- bzw. Steigungsstrecken oder ähnlichen Gehwegabschnitten.
• An Haltestellen für öffentliche Verkehrsmittel oder für Schulbusse müssen die Gehwege so von Schnee freigehalten und bei Glätte bestreut werden, dass ein gefahrloses Ein- und Aussteigen sowie ein gefahrloser Zu- und Abgang zu den Haltestelleneinrichtungen gewährleistet ist.
• Ist die Winterwartung der Fahrbahn übertragen, so sind bei Eis- und Schneeglätte
- gekennzeichnete Fußgängerüberwege
- Querungshilfen über die Fahrbahn und
- Übergänge für Fußgänger in Fortsetzung der Gehwege an Straßenkreuzungen oder - einmündungen jeweils bis zur Mitte der Fahrbahn zu bestreuen, wobei abstumpfende Mittel vorrangig vor auftauenden Mitteln einzusetzen sind. § 3 Abs. 1 der Satzung gilt entsprechend.
• In der Zeit von 7.00 bis 20.00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach dem Entstehen der Glätte zu beseitigen. Nach 20.00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind werktags bis 7.00 Uhr, sonn- und feiertags bis 9.00 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen. Der Schnee ist auf dem an die Fahrbahn grenzenden Teil des Gehweges oder notfalls auf dem Fahrbahnrand so zu lagern, dass der Fußgänger- und Fahrverkehr hierdurch nicht mehr als unvermeidbar gefährdet oder behindert wird. Baumscheiben und begrünte Flächen dürfen nicht mit Salz oder sonstigen auftauenden Materialien bestreut, salzhaltiger oder sonstige
auftauende Mittel enthaltender Schnee darf auf ihnen nicht gelagert werden. Die Einläufe in Entwässerungsanlagen und die Hydranten sind von Eis und Schnee freizuhalten. Schnee und Eis von Grundstücken dürfen nicht auf die Straße geschafft werden. Baumscheiben und begrünte Flächen dürfen nicht mit Salz oder sonstigen auftauenden Materialien bestreut, salzhaltiger oder sonstiger auftauende Mittel enthaltender Schnee darf auf ihnen nicht gelagert werden.
(Quelle: Stadtrecht Erftstadt)
Die professionelle Schnee- und Eisbeseitigung in Erftstadt erfolgt manuell oder maschinell, jeweils abhängig von der Größe der zu bearbeitenden Verkehrsfläche.
Jeder Mitarbeiter oder jede Mitarbeitergruppe ist für einen regionalen Kleinraum verantwortlich, an dessen Streckenführung die Anwesen unserer Kunden liegen.
Von November bis April ist jeder Mitarbeiter durch die Firmenleitung ständig abrufbereit. Dies gilt auch nachts, an Samstagen, Sonn- und Feiertagen, wie Weihnachten, Silvester und Neujahr und für Karneval, Karfreitag und die Osterfeiertage.
Durch ein Netz von eigenen Wetterbeobachtern im Leistungsbereich des Unternehmens sowie durch die Zusammenarbeit mit dem Deutschen Wetterdienst werden mögliche Einsatzzeiten erkannt, Kontrollfahrten durchgeführt und auch letztlich zentrale Einsätze zur Schnee- und Eisbeseitigung ausgelöst. Somit werden unaufgefordert fristgerechte Winterdienst-Einsätze für die Kunden im Großraum Erftstadt gewährleistet und entsprechend der privaten oder behördlichen Auflagen durchgeführt - wenn notwendig, auch mehrmals täglich. Die Firma STRABO ist während der Winterdienste 24 Stunden am Tag telefonisch erreichbar.
Sollten trotz intensiver Bemühungen der Firma STRABO Schäden beim Kunden auftreten, so werden diese im Rahmen der abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung reguliert.
Beseitigungsverfahren
Bei der Beseitigung von Schnee und Glatteis gibt es verschiedene Methoden. Bei Einsätzen wird zunächst die den Witterungsbedingungen entsprechende technisch geringst aufwendige sowie die umweltverträglichste Methode gewählt.
Die Beseitigung von Schnee kann Weißräumung oder per Schwarzräumung erfolgen:
Bei der Weißräumung wird der Schnee zu Seite geschoben und festgefahren. Zusätzlich erfolgt das Bestreuen der festgefahrenen Fläche mit abstumpfenden Streumitteln (Granulat)
Die Schwarzräumung ist erheblich aufwendiger und kostenintensiver, da der Schnee hierbei vollständig abgetragen werden muss (Schwarzräumung, da dunkle Straßenbeschichtung nach Abtrag zu sehen ist).
Streumethoden - welche sind erlaubt und welche nicht:
Am umweltfreundlichsten ist die Streuung von Granulat oder Splitt. Diese Streumittel sorgen für guten Halt auf den Straßen, beeinträchtigen aber Pflanzen und Bäume in keinster Weise. Achtung: Streusalze gefährden Pflanzen und Bäume und können darüber hinaus das Grundwasser verschmutzen. Diese Streumethode darf nur in Ausnahmefällen eingesetzt werden!
Zu den Streusalzen gehören die folgenden Substanzen:
• Steinsalz (Natriumchlorid)
• Ammoniumsulfat
• Kaliumformiat
• Calciumchlorid
Grundsätzlich dürfen Sie nur Streumittel die mit dem blauen Engel gekennzeichnet sind, unbedenklich verwenden. (Wikipedia: Blauer Engel)
Salzhaltige Streumittel dürfen nur an besonders gefährlichen Stellen wie:
• Brückenauf- und -abgängen
• Steilen Treppen
• Rampen
• Straßen mit steilem Gefälle
zum Einsatz kommen.
Beim einfachen Streuverfahren, sofern Salzstreuung erforderlich wird, kann zum einen ein Salz-/Granulat-/Sand-Gemisch, zum anderen reines Streusalz unterschiedlicher Qualität eingesetzt werden. Außerdem gibt es das Feuchtsalz-Verfahren, bei dem Salz in Wasser gelöst wird. Hierbei wird i.d.R. weniger Salz benötigt, so dass die Verteilung gleichmäßiger stattfindet und keine Salzverwehungen geschehen können.
Unsere Mitarbeiter bringen langjährige Erfahrungen im Winterdienst mit, so dass alle notwendigen Maßnahmen voraussichtig, schnell und zuverlässig durchgeführt werden. Kontaktieren Sie uns jetzt für weitere Informationen!
Unsere Mitarbeiter bringen langjährige Erfahrungen im Winterdienst mit, so dass alle notwendigen Maßnahmen voraussichtig, schnell und zuverlässig durchgeführt werden.
Neben Erftstadt bieten wir Ihnen auch Winterdienst für die folgenden Städte an:
• Winterdienst Köln
• Winterdienst Düsseldorf
• Winterdienst Aachen
• Winterdienst Leverkusen
• Winterdienst Bergisch Gladbach
• Winterdienst Bonn
• Winterdienst Bornheim
• Winterdienst Siegburg
• Winterdienst Eitorf
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