Winterdienst in Köln

Die Firma STRABO ist für Sie seit über 25 Jahren professioneller Winterdienst für Köln und Umgebung. Unsere erfahrenen Mitarbeiter stehen für Zuverlässigkeit und Kompetenz, um Ihnen bestmöglichen Service zu bieten.

Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen:        Tel.: 0221 - 36866 44         Mail: info@2eaf275201bc41f0bcc75604fd5c95a4strabo.eu

Winterdienst Köln

Das Klima in Köln wird stark von der Nähe zu Atlantik und Nordsee geprägt. Die Lage sorgt für milde Winter und gemäßigte Sommer. Dadurch gehört die viertgrößte Stadt Deutschlands zu den mildesten Städten Deutschlands im Winter.

Trotzdem ist Schneefall und Glätte im Kölner Winter keine Seltenheit. Da ist es gut zu wissen, dass die Experten von Strabo Ihnen jederzeit für den Winterdienst in Köln zur Seite stehen.

Professioneller Schneedienst und Eisbeseitigung in Köln erfolgt manuell oder maschinell, abhängig von der Größe der zu bearbeitenden Verkehrsfläche. Jeder Mitarbeiter oder jede Mitarbeitergruppe ist für einen regionalen Kleinraum verantwortlich, an dessen Streckenführung die Anwesen unserer Kunden liegen.

Von November bis April ist jeder Mitarbeiter durch die Firmenleitung ständig abrufbereit. Dies gilt auch nachts, an Samstagen, Sonn- und Feiertagen, wie Weihnachten, Sylvester und Neujahr und für Karneval, Karfreitag und die Osterfeiertage.


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Was ist beim Winterdienst in Köln zu beachten?

Winterdienst für Köln und Umgebung

In der Domstadt gelten die folgenden Bedingungen für den Winterdienst:

  • Fußgängerwege müssen bei Schnee oder Eis geräumt und gestreut werden, allerdings dürfen nur abstumpfende Stoffe wie Granulat oder Sand verwendet werden. Die Verwendung von Streusalz ist aus Umweltschutzgründen nur in Ausnahmefällen wie Eisregen oder an gefährlichen Stellen wie Brückenaufgängen, Strecken mit starkem Gefälle, Treppen oder Rampen oder anderen Gefahrenstellen erlaubt.
  • Zuständig für den Winterdienst sind in der Regel die Grundstückseigentümer. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie für einen Gehwegsabschnitt zuständig sind, können Sie dies unter dem folgenden Link nachprüfen (Zuständigkeits-Überprüfung)
  • Auch Fahrradwege fallen in die Zuständigkeit der Grundstückseigentümer, falls diese auf derselben Ebene wie der Fußweg liegen und nur durch eine Markierung oder ein anderes Material abgetrennt sind. 
  • Gehwege müssen unmittelbar nach dem Ende des Schneefalls in einer Breite von 150 cm geräumt werden. 
  • Findet der Schneefall nach 20 Uhr statt, reicht die Beseitigung des Schnees am nächsten Morgen aus (An Werktagen bis 7 Uhr und an Sonn- und feiertagen bis 9 Uhr)

Sie können diese Informationen auch in der Pressemitteilung der Stadt Köln vom 21. Januar 2019 nachlesen.


Schneedienst und Eisbeseitigung in Köln

Schneedienst Köln

Schneedienst und Eisbeseitigung in Köln und Umgebung wird bei Strabo von ausgebildeten Fachkräften durchgeführt. Strabo verfügt über Werkzeug und Fahrzeuge, die auf dem neuesten Stand der Technik sind. 

Sobald der Wetterdienst Glätte meldet, fahren unsere Mitarbeiter sämtliche Objekte ab und streuen die Fahrbahnen und Gehwege sowie Einfahrten und Zugangswege.

Kommt es zu Schneefällen, werden unsere Mitarbeiter unmittelbar nach Beendigung des Schneefalls tätig und führen umfangreiche Streu- und Räumungsmaßnahmen durch. Wenn es notwendig ist, sogar mehrfach. 

Durch ein Netz von eigenen Wetterbeobachtern im Leistungsbereich des Unternehmens sowie durch die Zusammenarbeit mit dem Deutschen Wetterdienst werden mögliche Einsatzzeiten erkannt, Kontrollfahrten durchgeführt und auch letztlich zentrale Einsätze zur Schnee- und Eisbeseitigung ausgelöst. Somit werden unaufgefordert fristgerechte Winterdienst-Einsätze für die Kunden im Großraum Köln gewährleistet und entsprechend der privaten oder behördlichen Auflagen durchgeführt - wenn notwendig, auch mehrmals täglich. Die Firma STRABO ist während der Winterdienste 24 Stunden am Tag telefonisch erreichbar.


Sollten trotz intensiver Bemühungen der Firma STRABO Schäden beim Kunden auftreten, so werden diese im Rahmen der abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung reguliert.


Weißräumung und Schwarzräumung

Bei der Beseitigung von Schnee und Glatteis gibt es verschiedene Methoden. Bei Einsätzen wird zunächst die den Witterungsbedingungen entsprechende technisch geringst aufwendige sowie die umweltverträglichste Methode gewählt.

Die Beseitigung von Schnee kann Weißräumung oder per Schwarzräumung erfolgen:

Bei der Weißräumung wird der Schnee zu Seite geschoben und festgefahren. Zusätzlich erfolgt das Bestreuen der festgefahrenen Fläche mit abstumpfenden Streumitteln (Granulat)

Die Schwarzräumung ist erheblich aufwendiger und kostenintensiver, da der Schnee hierbei vollständig abgetragen werden muss (Schwarzräumung, da dunkle Straßenbeschichtung nach Abtrag zu sehen ist).

Streumethoden - welche sind erlaubt und welche nicht:

Blauer Engel Umweltzeichen

Am umweltfreundlichsten ist die Streuung von Granulat oder Splitt. Diese Streumittel sorgen für guten Halt auf den Straßen, beeinträchtigen aber Pflanzen und Bäume in keinster Weise.


Achtung: Streusalze gefährden Pflanzen und Bäume und können darüber hinaus das Grundwasser verschmutzen. Diese Streumethode darf nur in Ausnahmefällen eingesetzt werden!


Zu den Streusalzen gehören die folgenden Substanzen:
• Steinsalz (Natriumchlorid)
• Ammoniumsulfat
• Kaliumformiat
• Calciumchlorid

Grundsätzlich dürfen Sie nur Streumittel die mit dem blauen Engel gekennzeichnet sind, unbedenklich verwenden. (Wikipedia: Blauer Engel)

Salzhaltige Streumittel dürfen nur an besonders gefährlichen Stellen wie:
• Brückenauf- und -abgängen
• Steilen Treppen
• Rampen
• Straßen mit steilem Gefälle
zum Einsatz kommen.

Beim einfachen Streuverfahren, sofern Salzstreuung erforderlich wird, kann zum einen ein Salz-/Granulat-/Sand-Gemisch, zum anderen reines Streusalz unterschiedlicher Qualität eingesetzt werden. Außerdem gibt es das Feuchtsalz-Verfahren, bei dem Salz in Wasser gelöst wird. Hierbei wird i.d.R. weniger Salz benötigt, so dass die Verteilung gleichmäßiger stattfindet und keine Salzverwehungen geschehen können. 


Unsere Mitarbeiter bringen langjährige Erfahrungen im Winterdienst mit, so dass alle notwendigen Maßnahmen voraussichtig, schnell und zuverlässig durchgeführt werden. Kontaktieren Sie uns jetzt für weitere Informationen!


Winterdienst in Köln - Rechtliches

Winterdienst wird zur Sicherung öffentlicher und privater Verkehrswege und Verkehrsplätze durchgeführt. Er dient der Sicherung öffentlicher Infrastruktur und ist ferner aus betriebsschutzrechtlichen Gründen erforderlich. So könnten private Hauseigentümer im Falle eines Unfalls auf ungeräumten Gehwegen i.S.d. § 823 (1) BGB zivilrechtlich in Haftung genommen werden.

Die Pflicht zur Schneeräumung ist in Deutschland unterschiedlich geregelt. In der Regel beginnt sie Werktags um 7.00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen um 9.00 Uhr und endet um 20.00 Uhr.

Das Straßenreinigungsgesetz NRW (StrReinG NRW) sieht vor, dass der Winterdienst innerhalb geschlossener Ortslagen Pflicht der Gemeinden ist (§ 1 (1) i.V.m. § 1 (2) Nr. 1 StrReinG NRW), diese kann jedoch an den Eigentümer privater Gehwege delegiert werden (§ 4 (1) 1 StrReinG NRW).


Die Straßenreinigungssatzung der Stadt Köln sieht ähnliche Regelungen vor (§ 5 ):

Gehwege sind nach Schneefall zu reinigen (min. 1,50 Meter breit)
Die Verwendung von Streusalz ist nur bei klimatischen Ausnahmefällen (z.B. Eisregen) erlaubt sowie an besonderen Gefahrenstellen (Treppen, Rampen u.a.)
Wenn der Schneefall oder Eisglätte nach 20.00 Uhr einsetzt, muss die Beseitigung bis zum nächsten Tag, werktags bis spätestens 7.00 Uhr bzw. Sonn- und Feiertags bis spätestens 9.00 Uhr erfolgt sein.

Die Rechtsprechung zeigt, dass die Winterdienstpflicht auch für Personen, die beruflich, krankheitsbedingt oder durch andere Gebrechlichkeiten daran gehindert sind, besteht. Sie sind gehalten Vertretungen zu organisieren. Auch angebrachte Schilder, wie „eingeschränkter Winterdienst“ oder „Betreten auf eigene Gefahr“ entbinden den Grundstückseigentümer nicht von der Winterdienstpflicht. Der Winterdienst kann auch per Mietvertrag vom Haus- und Grundstückseigentümer an den Mieter weitergegeben werden.


Neben Köln bieten wir Ihnen auch Winterdienst für folgende Städte:

Winterdienst Düsseldorf
Winterdienst Bonn 
Winterdienst Aachen
Winterdienst Leverkusen
Winterdienst Bergisch Gladbach
Winterdienst Wesseling
Winterdienst Bornheim
Winterdienst Siegburg

Winterdienst Euskirchen

Winterdienst Brühl

Winterdienst Erftstadt

Winterdienst Mayen

• Winterdienst Koblenz

Winterdienst Eitorf